Rehabilitationssport & Funktionstraining
Die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken, ihn durch eigenverantwortliches und selbstständiges Bewegungstraining langfristig zu motivieren, auf eigene Kosten das Gruppentraining und den Sport fortzuführen, ist das vorrangige Ziel des Rehabilitationssports.
- Seit über 50 Jahren gibt es den Rehabilitationssport schon, aber seit 1. Juli 2001 haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen hierauf auch einen Rechtsanspruch.
- Behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen haben nach § 44 SGB IX das Recht auf ärztlich verordneten Rehabilitationssport bzw. auf entsprechendes Funktionstraining.
- Auch Rücken- oder Gelenkschmerzen sind z. B. eine Behinderung.
- Die Leistung ist somit keine Ermessensentscheidung der Krankenkasse oder Kostenträgers, sondern ein Leistung, die dem Versicherten zusteht.
- Rehabilitationssport wird in Gruppen von mindestens 45 Minuten durchgeführt. Der Arzt trägt in den Antrag auf Rehasport in der Regel 50 Einheiten ein.
Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung. - Der Antrag wird dann der Krankenkasse vorgelegt und im Normalfall auch genehmigt.
Für Fragen zu diesem Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen in unserem Haus einen angenehmen Aufenthalt, viel Spass an der Bewegung und ein erfolgreiches Training.





